Rechtsprechung
BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Anspruch geduldeter Ausländer auf Verlegung ihres Wohnsitzes in ein anderes Land zur Herstellung der Familieneinheit
- Informationsverbund Asyl und Migration
BVerfGG § 93 a Abs. 2; BVerfGG § 90 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2; AufenthG § 12 Abs. 5; AufenthG § 61 Abs. 1
D (A), Verfassungsbeschwerde, Subsidiarität, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Hautsacheverfahren, Duldung, räumliche Beschränkung, Nebenbestimmung, Schutz von Ehe und Familie, Verlassenserlaubnis - Judicialis
GG Art. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 1, 2; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechtsverletzungen im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
- OVG Niedersachsen, 14.08.2007 - 11 ME 292/07
- BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07
Danach ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig, wenn für den Beschwerdeführer die zumutbare Möglichkeit besteht oder bestand, den behaupteten Verfassungsverstoß anderweitig zu beseitigen oder außerhalb des verfassungsgerichtlichen Verfahrens im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 76, 1 ).Danach kann ein Beschwerdeführer gehalten sein, vor der Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts den jeweiligen Hauptsacherechtsweg zu beschreiten (vgl. BVerfGE 51, 130 ; 53, 30 ; 70, 180 ; 76, 1 ).
Bedarf es für die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen keiner weiteren Klärung tatsächlicher Umstände des Einzelfalls im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren, ist die Rechtslage umfassend geprüft und die in den angegriffenen Entscheidungen vertretene Rechtsansicht durch das Bundesverwaltungsgericht als oberstes Fachgericht im Wesentlichen gebilligt, so ist ein Beschwerdeführer regelmäßig nicht gehalten, aus Gründen der Subsidiarität den Rechtsweg in der Hauptsache zu beschreiten (vgl. BVerfGE 76, 1 ).
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07
Danach kann ein Beschwerdeführer gehalten sein, vor der Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts den jeweiligen Hauptsacherechtsweg zu beschreiten (vgl. BVerfGE 51, 130 ; 53, 30 ; 70, 180 ; 76, 1 ). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07
Ein Verweis auf den Hauptsacherechtsweg kommt hingegen insbesondere dann nicht in Betracht, wenn bereits die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zu einer Verletzung verfassungsmäßiger Rechte führt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 59, 63 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07
Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG sind nicht erfüllt; die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07
Danach kann ein Beschwerdeführer gehalten sein, vor der Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts den jeweiligen Hauptsacherechtsweg zu beschreiten (vgl. BVerfGE 51, 130 ; 53, 30 ; 70, 180 ; 76, 1 ). - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
Eurocontrol II
Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07
Ein Verweis auf den Hauptsacherechtsweg kommt hingegen insbesondere dann nicht in Betracht, wenn bereits die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zu einer Verletzung verfassungsmäßiger Rechte führt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 59, 63 ). - OVG Hamburg, 26.04.2006 - 4 Bs 66/06
(Zuständigkeit der Behörde des gewöhnlichen Aufenthalts bei Anspruch auf Duldung; …
Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07
Daher können in Anwendung dieser Vorschrift enge Kontakte zwischen den Familienmitgliedern bis zur Grenze der faktisch dauerhaften Verlassenserlaubnis, die nicht überschritten werden darf (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 26. April 2006 - 4 Bs 66/06 -, InfAuslR 2006, S. 369 ), ermöglicht werden. - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78
Ausbildungskapazität
- VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
Duldung einer vollziehbar ausreisepflichtigen untergetauchten Libanesin und ihres …
Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07
b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 25. Juni 2007 - 2 B 81/07 -.
- OVG Hamburg, 27.08.2012 - 5 Bs 178/12
Einstweilige Anordnung; Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich einer …
In Anwendung dieser Vorschrift können enge Kontakte zwischen Familienmitgliedern bis zur Grenze der dauerhaften Verlassenserlaubnis ermöglicht werden (BVerfG, Beschl. v. 26.8.2008, 2 BvR 1942/07, juris, Rn. 11). - VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14
Zum Anspruch eines Asylbewerbers auf länderübergreifende Umverteilung
Das von einigen Obergerichten befürwortete Institut der "Zweitduldung" wurde entwickelt, um nach erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens geduldeten Ausländern einen länderübergreifenden Wohnsitzwechsel - insbesondere zur Herstellung oder Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft - zu ermöglichen, deren Rechte nicht durch - vorübergehende - Verlassenserlaubnisse nach § 12 Abs. 5 AufenthG (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1942/07-, juris, Rn. 11) gewahrt werden können. - VG Bayreuth, 21.06.2022 - B 6 E 22.286
Erfolgreicher Eilantrag auf Duldung für drei Monate
In Anwendung dieser Vorschrift können enge Kontakte zwischen den Familienmitgliedern bis zur Grenze der faktisch dauerhaften Verlassenserlaubnis, die nicht überschritten werden darf, ermöglicht werden (OVG Hamburg, B.v. 27.08.2012 - 5 Bs 178/12 - juris Rn. 20 rek. auf BVerfG, B.v. 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07 - juris Rn. 11).